Wie die „Übersicht mit KI“ das Googeln verändert

Avatar von Marcus Schwarze

Für einen Aprilscherz hielten viele, was Google am 1. April 2004 veröffentlichte: Das neue Mailprogramm Gmail enthielt einen unglaublich hohen Speicherplatz von einem Gigabyte. Jetzt bereitet der Konzern wieder so einen Moment.

Novum bei Goog­le: Die „Über­sicht mit KI“. (Screen­shot: Mar­cus Schwarze/Google)

„Über­sicht mit KI“ heißt eine Rubrik, die Goog­le neu­er­dings sei­nen Such­ergeb­nis­sen vor­an­stellt. Hat­te man frü­her gelernt, fürs Goo­geln Stich­wör­ter ein­zu­tip­pen, die auf den Tref­fer­sei­ten vor­kom­men soll­ten, kann man nun simp­le Fra­gen stel­len. „Wie ver­dient man online Geld?“ Goo­gles „Über­sicht mit KI“ erklärt ein­fa­che Metho­den wie Online-Umfra­gen, fort­ge­schrit­te­ne Metho­den wie Affi­lia­te-Mar­ke­ting und gibt Bei­spie­le für Platt­for­men, die man dafür nut­zen kann. Erst rechts dane­ben und dar­un­ter fol­gen Links zu ver­wen­de­ten Quel­len. „Wel­che Far­ben und Out­fits sehen vor der Kame­ra gut aus?“ Goo­gles KI emp­fiehlt neu­tra­le Far­ben und gedämpf­te Töne, etwa Mari­ne­blau oder Bur­gun­der­rot. „Was ist Gas­light­ing?“ Die KI erklärt aus­führ­lich die emo­tio­na­le Mani­pu­la­ti­on, die ande­re an ihrem eige­nen Ver­stand zwei­feln lässt.

Der Reiz entfällt, auf Links zu klicken

Nie­mand muss bei sol­chen Fra­gen anschlie­ßend auf die Links kli­cken, aus denen Goog­le die­se Erkennt­nis­se speist. Das jahr­zehn­te­lang funk­tio­nie­ren­de Modell der Link­lis­ten, ergänzt durch Wer­be­an­zei­gen, wankt. In den USA waren die „AI Over­views“ bereits 2024 ein­ge­führt wor­den, nach Deutsch­land kam die „Über­sicht mit KI“ Ende März.

Das funk­tio­niert aller­dings nur, wenn man mit einem Goog­le-Kon­to ange­mel­det ist. Und man muss min­des­tens 18 Jah­re alt sein. Goog­le ent­schei­det per Algo­rith­mus, wann eine „Über­sicht mit KI“ hilf­rei­cher sein könn­te als blo­ße Ergeb­nis­lis­ten. Das geschieht in etwa 4,5 bis 12,5 Pro­zent aller Such­an­fra­gen. Der genaue Anteil vari­iert je nach Stu­die und The­ma. Wer die KI aus­schal­ten möch­te, kann einen Fil­ter „Web“ set­zen. In den Ein­stel­lun­gen des Goog­le-Kon­tos kann die Funk­ti­on auch dau­er­haft aus­ge­stellt werden.

Das Publikum bewertet KI-Antworten

Goog­le ver­spricht bei den KI-Tex­ten ein beson­de­res Augen­merk auf die Fak­ten­treue. Und es setzt auf Bewer­tun­gen durch die Nut­zer­schaft. Am Ende jeder „Über­sicht mit KI“ kann man einen nach oben oder unten gerich­te­ten Dau­men ver­ge­ben. Denn dass „Mari­ne­blau und Bur­gun­der­rot“ tat­säch­lich emp­feh­lens­wer­te Far­ben vor der Kame­ra sind, kann man auch anders sehen. Wer will, kann zusätz­lich per Text und Screen­shot Feed­back geben. So arbei­ten dann eini­ge Nut­zer kos­ten­los bei Goog­le mit.

Das Goo­geln, wie wir es kann­ten, ver­än­dert sich. Es ent­fällt der Anreiz, auf einen Link zu kli­cken. Das haben bereits neue KI-Diens­te wie Per­ple­xi­ty AI vor­ge­macht, auch Open AI beant­wor­tet Fra­gen KI-gestützt, oft sogar ohne zu den Quel­len zu ver­lin­ken. Nach Anga­ben von Words­mattr, einer Wer­be­agen­tur aus Wien, beein­träch­tigt die „Über­sicht mit KI“ stark den Traf­fic bei Web­sei­ten­be­trei­bern. Klicks über Goog­le san­ken in der ers­ten Woche der Ein­füh­rung der KI-Funk­ti­on um 17,8 Pro­zent. Ähn­li­che Ergeb­nis­se hat­te im ver­gan­ge­nen Jahr eine Stu­die von Seer Inter­ac­ti­ve in den USA erge­ben. Aller­dings pro­fi­tie­ren wie­der­um ein­zel­ne Web­sei­ten davon, in der „Über­sicht mit KI“ ver­linkt zu sein. Für SEO-Mana­ger, die sich auf die Such­ma­chi­nen­op­ti­mie­rung von Web­sei­ten spe­zia­li­siert haben, bre­chen neue Zei­ten an. 

Kritik von Verlegern an KI-Nutzung

Und für Nach­rich­ten­ver­la­ge: „Wenn KI-Sys­te­me wie Chat­bots oder AI Over­views jour­na­lis­ti­sche Inhal­te erset­zen und gleich­zei­tig kei­ner ver­bind­li­chen Regu­lie­rung unter­lie­gen, ist nicht nur unser Geschäfts­mo­dell in Gefahr – son­dern auch die freie, pro­fes­sio­nel­le Bericht­erstat­tung als Pfei­ler der Demo­kra­tie“, schrieb der BDZV-Vor­sit­zen­de Mat­thi­as Dit­zen-Blan­ke kürz­lich auf Lin­ke­dIn. „Die Pres­se­ver­la­ge tra­gen die Kos­ten für Recher­che, Redak­ti­on und Qua­li­täts­si­che­rung. Goog­le nutzt ihre Inhal­te, um eige­ne Pro­duk­te attrak­ti­ver zu machen – ohne dafür eine Gegen­leis­tung zu erbrin­gen. Das ist kein fai­rer Wett­be­werb, son­dern ein sys­te­mi­scher Wer­te­trans­fer.“ Im BDZV, dem Bun­des­ver­band Digi­tal­pu­blisher und Zei­tungs­ver­le­ger, sind 318 Medi­en­mar­ken mit rund 2800 digi­ta­len jour­na­lis­ti­schen Ange­bo­ten organisiert.

Gemein­sam mit ande­ren Ver­le­ger­ver­bän­den hat der BDZV eine „Erklä­rung von Zürich“ abge­ge­ben: Dar­in for­dern die Ver­bän­de von den KI-Betrei­bern eine Ver­gü­tung für die Nut­zung jour­na­lis­ti­scher Inhal­te und eine Ver­lin­kung ver­wen­de­ter Quel­len. Ein­zel­ne KI-Diens­te wie Open AI und Per­ple­xi­ty haben bereits mit Medi­en­häu­sern Lizenz­ver­trä­ge abge­schlos­sen, etwa mit News Corp („Wall Street Jour­nal“) und der Nach­rich­ten­agen­tur Asso­cia­ted Press.